KI-Governance

„Wir nutzen doch nur ChatGPT“

Raphael Weinstock
October 14, 2026
1 min read

„Wir nutzen doch nur ChatGPT.“

Diesen Satz höre ich oft, wenn es um den EU AI Act geht. Dahinter steht die Annahme, das Gesetz betreffe nur Tech-Konzerne und Hochrisiko-Anwendungen.

Das ist ein Irrtum.

Auch wenn Ihre Mitarbeiter KI beruflich „nur“ für Texte, E-Mails oder Recherche einsetzen, sind bereits heute Pflichten zu beachten:

→ KI-Kompetenz: Unternehmen müssen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter ergreifen – passend zu deren Kenntnissen und den eingesetzten Anwendungen.

→ Transparenz: Je nach Anwendung können Informations- oder Kennzeichnungspflichten greifen, etwa bei KI-Chatbots, Deepfakes oder bestimmten veröffentlichten KI-Texten.

→ Verbotene Praktiken: Bestimmte Einsatzarten sind seit dem 2. Februar 2025 untersagt.

Die gute Nachricht: Der Einstieg lässt sich pragmatisch gestalten. Für die KI-Kompetenz ist kein bestimmtes Zertifikat vorgeschrieben.

Es beginnt mit drei Fragen:

1️⃣ Welche KI-Tools sind bei uns im Einsatz? Auch die, die niemand offiziell eingeführt hat.

2️⃣ Gibt es Regeln, was mit KI erlaubt ist und was nicht? Zum Beispiel beim Umgang mit Kundendaten.

3️⃣ Wissen die Mitarbeiter, wo die Grenzen liegen – und dass auch überzeugend klingende Antworten falsch sein können?

Wer diese Fragen beantworten kann, hat das Fundament gelegt. Was darüber hinaus gilt, hängt davon ab, wofür die KI konkret eingesetzt wird.

Wie sieht das bei Ihnen aus? Gibt es schon Spielregeln für KI im Unternehmen?

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